Intoleranzreaktionen gegen Röntgenkontrastmittel beruhen auf einer unspezifischen Mediatorfreisetzung; eine Allergietestung ist daher nicht notwendig.
Bei Patienten mit vorangegangenen Überempfindlichkeits-reaktionen sollten nicht-ionische Kontrastmittel zur Anwendung gelangen und langsam appliziert werden.